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Strafrecht/Strafprozessrecht

Betrug (§ 263 StGB) Prüfungsschema

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Täuschung über Tatsachen (durch aktives Tun, konkludentes Verhalten oder pflichtwidriges Unterlassen)
b) Kausaler Irrtum
c) Kausale Vermögensverfügung
d) Kausaler Vermögensschaden
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale
b) Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafantrag, § 263 Abs. 4 StGB i.V.m. §§ 247, 248a StGB
V. Besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3, 4 StGB
VI. Qualifikation, § 263 Abs. 5 StGB

(Letzte Aktualisierung: 06.03.2023)

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