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Strafrecht/Strafprozessrecht

Cannabis

Cannabis ist ein Hanfgewächs. Im Verkehrsrecht ist die Pflanze u.a. deshalb von Bedeutung, weil der Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (siehe dazu u.a. § 24a StVG und § 315c StGB).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Beschl. v. 14.2.2017 – 4 StR 422/17):

„Der Tatrichter ist in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG zu schließen.“

(Letzte Aktualisierung: 06.04.2017)

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