Dauerhafter Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Körpergliedes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 07.p02.2017 – 5 StR 483/16, u.a. veröffentlicht in NJW 2017, 1763):
„Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behandlung nicht wahrgenommen hat.“
(Letzte Aktualisierung: 20.06.2017)
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