Gefährliches Werkzeug
Darunter fallen solche Werkzeuge, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach Art ihrer Benutzung im konkreten Fall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (BGH, Urt. v. 11.2.1982 – 4 StR 689/81 zum „beschuhten Fuß“).
Auch Reizgas kommt als gefährliches Werkzeug in diesem Sinne in Betracht (BGH, Beschl. v. 24.1.2017 – 1 StR 664/16).
(Letzte Aktualisierung: 15.06.2017)
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