Kapitalanlagebetrug
Hierbei handelt es sich um eine nach § 264a StGB strafbare Handlung.
Siehe auch BGH, Urt. v. 03.02.2022 – III ZR 84/21, DB 2022, 733 [Anspruch eines Anlegers auf Schadensersatz wegen eines Prospektfehlers]:
„Die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem Prospekt wird vom Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nur erfasst, wenn sie geeignet ist, einen verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Kapitalanleger bei seiner Anlageentscheidung zu beeinflussen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 – 5 StR 283/04).“
(Letzte Aktualisierung: 07.04.2022)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de