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Strafrecht/Strafprozessrecht

Ob­so­les­zenz (geplant)

Unter einer geplanten Ob­so­les­zenz versteht man den Umstand, dass der Hersteller eines Produkts dieses gezielt so fertigt, dass es nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums abnutzt bzw. durch ein neues Produkt ersetzt werden muss.

Zur Strafbarkeit geplanter Ob­so­les­zenz siehe etwa den Beitrag von Hoven in NJW 2019, 3113 ff.

(Letzte Aktualisierung: 06.11.2019)

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