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Verkehrsrecht

autonomes Fahren

Autonomes Fahren bedeutet das selbständige, zielgerichtete und vollautomatisierte Fahren eines Fahrzeugs im realen Verkehr durch einen Autopilot, ohne die aktive Einwirkung des Fahrers.

Eine gesetzliche Regelung des autonomen Fahrens ist auf den Weg gebracht. Es macht den Weg in die Zukunft frei und lässt den Computer ans Steuer. Zur Sicherheit wird eine Art Black Box im selbst fahrenden Auto ähnlich wie im Flugzeug aufzeichnen, wer wann welche Hebel drückt und wann der Autopilot eingeschaltet ist. Dies ist notwendig, um bei einem Unfall die Haftung zu klären. Denn wenn das Auto selbständig fährt und ein Unfall passiert, dann haftet der Hersteller und nicht der Fahrer. Streitfälle wird es trotzdem geben, denn im Gesetz steht auch, dass der Fahrer mit einer „ausreichenden Zeitreserve“ in der Lage sein muss, das Steuer wieder zu übernehmen. Aus diesem Grund gibt es heftige Kritik, nach Ansicht vieler fehlt es an der Rechtssicherheit für die Fahrer.

(Letzte Aktualisierung: 06.04.2017)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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