Startseite | Stichworte | Fahrschulwagen (Haftung)
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/verkehrsrecht/fahrschulwagen-haftung
Verkehrsrecht

Fahrschulwagen (Haftung)

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 02.11.2018 – 13 S 104/18, NJW 2019, 163 = RuS 2018, 673):

„Wer hinter einem Fahrschulfahrzeug, das als solches gekennzeichnet ist, fährt, muss seinen Abstand so wählen, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers – hier Abbremsen ohne zwingenden Grund – noch rechtzeitig anhalten kann.“

Ergänzender Hinweis

In dem durch das LG entschiedenen Fall hat das LG eine Haftungsverteilung von 70/30 zu Lasten des auffahrenden Kfz als richtig erkannt.

(Letzte Aktualisierung: 28.02.2019)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: wittenberg@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x