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Verkehrsrecht

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug erfolgt grundsätzlich im Umfang der Berechtigungen, die zum Zeitpunkt des Entzuges bestanden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Nachweise erbracht werden und keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden (BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 – 3 C 13/16, NJW 2017, 3318):

„Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.“

(Letzte Aktualisierung: 06.11.2017)

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