Startseite | Stichworte | Richtgeschwindigkeit
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/verkehrsrecht/richtgeschwindigkeit
Verkehrsrecht

Richtgeschwindigkeit

Nach § 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung gilt:

„Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.“

OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2017 – I-1 U 44/17:

„1. Die Klägerin hat einen unsorgfältigen Spurwechsel entgegen § 7 Abs. 5 StVO sowie ein Überholen ohne Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs entgegen § 5 Abs. 4 S. 1 StVO zu verantworten.

2. Angesichts einer fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer zweispurigen Autobahn hätte sich die Klägerin auf eine von anderen Verkehrsteilnehmern gefahrene hohe Geschwindigkeit einstellen müssen.

3. Eine deutlich über der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h liegende Ausgangsgeschwindigkeit des Beklagten zu 1) von 200 km/h ist als betriebsgefahrerhöhend zu berücksichtigen, wobei vorliegend die vom Landgericht mit 30 % angesetzte Haftungsquote zu Lasten der Beklagten nicht zu beanstanden ist.“

OLG Hamm, Urt. v. 06.02.2018 – I-7 U 39/17, 7 U 39/17:

„Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein auf der Überholspur fahrender Autofahrer trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Mithaftung an einem Auffahrunfall trägt, wenn der Unfallverursacher ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Blinkers plötzlich auf die Überholspur wechselt.“

Siehe auch den Beitrag von Möckel in NJW Spezial 2017, 201 (202).

(Letzte Aktualisierung: 14.03.2018)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten