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Verkehrsrecht

Unfallflucht (Obliegenheitsverletzung)

Zu der Frage, ob eine Unfallflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB), insbesondere mit Blick auf § 142 Abs. 2 StGB eine Obliegenheitsverletzung in den AKB darstellt beschäftigt sich der Beitrag von Burmann in NJW-Spezial 2019, 2656 f.

Siehe auch OLG Dresden, Urt. v. 27.11.2018 – 4 U 447/18:

„Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung verpflichten, den Unfallort nicht zu verlassen ohne die „gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten“, begrenzen auch die versicherungsrechtliche Obliegenheit auf die in § 142 Abs. 1 StGB genannten Pflichten. Eine Pflicht, den Versicherer entsprechend § 142 Abs. 2 StGB nachträglich unverzüglich zu benachrichtigen, lässt sich hieraus zumindest dann nicht ableiten, wenn in den AKB zugleich eine Pflicht enthalten ist, jedes Schadensereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen.“

(Letzte Aktualisierung: 16.05.2019)