Verbringungskosten
Bei Verbringungskosten handelt sich um eine Art Transportkosten, die dem Kfz-Betrieb entstehen, um das Fahrzeug zur Ausführung bestimmter Arbeiten an einen anderen Ort zu transportieren. Dieser Transport fällt immer dann an, wenn der Kfz-Betrieb über keine eigene Lackier- oder Vermessungsanlage verfügt.
Nach Ansicht der Rechtsprechung handelt es sich bei den Verbringungskosten um zur Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderliche Kosten im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Auch bei fiktiver Schadensabrechnung sind diese erstattungsfähig.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2020)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: wittenberg@etl-rechtsanwaelte.de