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Versicherungsrecht

AVB

AVB steht als Kurzform für Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Die AVB stellen ein Regelwerk im Versicherungswesen dar, worin einseitig durch den Versicherer die allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt wurden. Diese werden bei Vertragsschluss in der Regel Gegenstand des Vertrages. Daher muss der spätere Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsschluss im Besitz der AVB sein.

Die AVB beschreiben den konkreten Leistungsinhalt des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalles, den Leistungsausschluss des Versicherers und auch die Rechtspflichten oder Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Insofern sind die AVB bei einem Streit über Leistungen bzw. Leistungsausschluss des Versicherers von äußerster Wichtigkeit.

(Letzte Aktualisierung: 15.01.2015)