Beilackierungskosten
Hier geht es um Kosten im Rahmen der Beseitigung eines Unfallschadens bei einem Kfz. An sich hat die Beilackierung mit dem eigentlichen Unfallschaden nichts zu tun. Sie verfolgt den Zweck der Farbangleichung von durch den Verkehrsunfall selbst nicht betroffenen Karosserieteilen.
Siehe dazu auch OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2017 - 26 U 72/16.
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