Benzinklausel
Die „Benzinklausel“ bestimmt, dass die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht versichert ist.
Sinn und Zweck der „Benzinklausel“ ist es, vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich auszunehmen, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versicherbar ist. Damit sollen einerseits Doppelversicherungen, andererseits aber auch Deckungslücken vermieden werden.
Dabei ist der Begriff „Gebrauch“ weit auszulegen.
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