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Versicherungsrecht

Notlagentarif

Hierbei handelt es sich um einen speziellen Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Um privat Krankenversicherte finanziell zu entlasten und etwaig vorhandene Schulden abzubauen, wurde der Tarif zum 01.08.2013 eingeführt. Grundlage ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung” (BGBl. I S. 2423).

BGH, Urt. v. 05.12.2018 – IV ZR 81/18, NJW 2019, 359:

„Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der Versicherer nicht gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.“

(Letzte Aktualisierung: 11.02.2019)

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Stephan Schmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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