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Versicherungsrecht

Schadensversicherung

Bei der Schadensversicherung wird ein Versicherungsfall versichert, bei dessen Eintritt der Versicherer einen bestimmten, beim Versicherungsnehmer eingetretenen Schaden, versichert. Die Höhe des zu regulierenden Schadens ergibt sich erst aus dem Versicherungsfall selbst und ist vorher nicht bezifferbar.

Beispiele für eine Schadensversicherung sind: Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung.

Siehe auch BGH, Urt. v. 21.04.2021 – IV ZR 169/20:

„Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.“

In den Entscheidungsgründen des zitierten Urteils des BGH heißt es im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen einer Schadenversicherung und einer Summenversicherung:

„Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Schadens- und Summenversicherung ist, ob die Versicherung auf die Deckung eines konkreten Schadens ausgerichtet ist (Schadensversicherung) oder ob sie einen abstrakt berechneten Bedarf (Summenversicherung) zu decken verspricht (…). Bei der Summenversicherung verspricht der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles eine im Voraus fixierte Geldleistung ohne weiteres zu erbringen, während bei der Schadensversicherung die Leistung des Versicherers durch den entstandenen Vermögensschaden bedingt und begrenzt ist.“

Der Schutz einzelner Vermögensbestandteile oder der Schutz eines spezifischen Objektes kann vereinbart sein (Aktivenversicherung). Alternativ ist der Schutz des gesamten Vermögens vereinbart (Passivenversicherung).

Beispiele für Aktivenversicherung sind: Forderungsversicherung, Sachversicherung

Beispiele für Passivenversicherung sind: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung

(Letzte Aktualisierung: 07.05.2021)