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Versicherungsrecht

Subsidiaritätsklausel

Eine (einfache) Subsidiaritätsklausel liegt vor, wenn in einem Versicherungsvertrag bzw. in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherungsnehmer oder der Versicherte eine Leistung der Versicherung nicht beanspruchen kann, wenn und soweit er eine Entschädigungsleistung wegen desselben Interesses aus einer anderen Versicherung verlangen kann.

Siehe auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.02.2022 – 7 U 132/20:

„Eine Subsidiaritätsklausel in einem Haftpflichtversicherungsvertrag, die besagt, dass anderweitige Haftpflichtversicherungen, die für die versicherten Personen ´bereits bestehen´, dem Vertrag vorgehen, ist nicht zeitlich im Sinne von ´bereits bei Vertragsschluss bestehen´ auszulegen. Maßgeblich ist vielmehr der Eintritt des Versicherungsfalles.“

(Letzte Aktualisierung: 08.06.2022)