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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Anwartschaftsrecht

Von einem Anwartschaftsrecht wird immer dann gesprochen, wenn der mehraktige Erwerbsvorgang eines Rechts soweit fortgeschritten ist, dass der bisherige Rechtsinhaber keine Möglichkeit mehr hat die Rechtsänderung durch ein eigenes Verhalten zu verhindern. Die Erstarkung des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht hängt also nur noch vom Verhalten des Erwerbers oder eines Dritten ab.

(Letzte Aktualisierung: 05.10.2015)

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