Einseitiges Rechtsgeschäft
Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person. Beispiele für ein einseitiges Rechtsgeschäft sind die Kündigungserklärung, die Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB), die Testamentserrichtung und die Auslobung (§ 657 BGB).
(Letzte Aktualisierung: 24.02.2023)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt