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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Erklärungsbewusstsein

Beim Erklärungsbewusstsein geht es um das Bewusstsein des Handelnden, dass seine Handlung irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt. Dieser Wille liegt vor, wenn der Erklärende das Bewusstsein hat, dass sein Verhalten als eine rechtserhebliche Erklärung aufgefasst werden kann.

Das Erklärungsbewusstsein wird heute nicht mehr als notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung angesehen.

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2023)

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