Startseite | Stichworte | Gestaltungsfreiheit
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/zivilrecht-zivilprozessrecht/gestaltungsfreiheit
Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Gestaltungsfreiheit

Gestaltungsfreiheit meint, dass die Vertragsparteien frei darin sind, wie sie den Vertrag inhaltlich ausgestalten (vgl. § 311 Abs. 1 BGB). Gestaltungsfreiheit besteht vor allem bei schuldrechtlichen Verträgen, weniger bei Verträgen des Sachen-, Familien- und Erbrechts.

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2023)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt