Startseite | Stichworte | Inhaltsirrtum
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/zivilrecht-zivilprozessrecht/inhaltsirrtum
Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Inhaltsirrtum

Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende „bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war“ (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB). Dabei ist entscheidend, dass der Erklärende zwar erklärt, was er erklären will, er aber über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung irrt. Der Inhaltsirrtum kann sich beispielweise auf den Geschäftstyp, die Identität des Kaufgegenstands oder die Identität des Vertragspartners beziehen.

(Letzte Aktualisierung: 23.02.2023)

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x