Schadensermittlung
Der u.a. im Zivilrecht maßgebliche Schaden wird nach einer Methode ermittelt, die den Namen Differenzhypothese trägt. Danach wird der Schaden dadurch ermittelt, dass man die Differenz zwischen der tatsächlichen Lage, die durch das Schadensereignis hervorgebracht wurde, und der hypothetischen Lage, die ohne das schädigende Ereignis bestehen würde, berechnet.
Zur Korrektur der Differenzhypothese nach den Grundsätzen des sog. normativen Schadens siehe z. B. BGH, Urt. v. 09.11.2017 – IX ZR 270/16.
(Letzte Aktualisierung: 19.02.2018)
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