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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Untervollmacht / Untervertretung

Die Untervollmacht, auch Untervertretung, ist ein spezieller Fall der Vollmacht. Letztere ist dadurch definiert, dass dem Bevollmächtigten durch einen Vollmachtgeber durch Rechtsgeschäft Vertretungsmacht eingeräumt wird (siehe auch § 166 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Die Untervollmacht kann dadurch erteilt werden, dass der Hauptvertreter namens des Geschäftsherrn bzw. Vollmachtgebers einem Untervertreter Vollmacht erteilt. In einer weiteren Variante, der sog. mittelbaren Untervertretung, räumt der Hauptvertreter dem Untervertreter im eigenen Namen Vertretungsmacht ein, der Untervertreter handelt also als Vertreter des Vertreters.

Siehe auch den Beitrag von Strobel zur Zurückweisung nach § 174 BGB bei Untervollmachten.

(Letzte Aktualisierung: 21.08.2020)