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GmbH & Co. KG (Gründung / Umwandlung)

Unser Angebot

Vom Einzelunternehmen zur GmbH & Co. KG

Ein Dienstleistungsangebot der ETL Rechtsanwälte und der ETL Steuerberatung

Wenn eine nachfolgende Generation in den Familienbetrieb einbezogen werden soll, stellt sich regelmäßig die Frage nach der richtigen Unternehmensform. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betrieb bislang als Einzelunternehmen geführt wurde und sich im Betriebsvermögen Immobilienbesitz befindet, der beim Unternehmer verbleiben soll. Hier kann es schnell zu steuerlichen Nachteilen kommen. ETL Steuerberater und ETL Rechtsanwälte bieten eine Alternative, die GmbH & Co. KG.

GmbH & Co. KG – die Verbindung der Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit denen einer Personengesellschaft

Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ermöglicht es,

  • nachfolgende Generationen schrittweise am Familienbetrieb zu beteiligen,
  • eine Beschränkung der Haftung herbeizuführen, ohne dass
  • eine Steuerbelastung wegen der Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen anfällt.

Wir haben große Erfahrung, wenn es um eine GmbH & Co. KG geht. Aus zahlreichen Fälle wissen wir um die Vorteile der GmbH & Co. KG gegenüber dem Einzelunternehmen. Bedeutende Vorteile sind:

  • Die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trifft grundsätzlich allein die GmbH, deren Vermögen auf das Stammkapital (mindestens 25.000,00 EUR) begrenzt ist.
  • Haben die Kommanditisten ihre Hafteinlage in die KG und ihre Stammeinlage in die GmbH vollständig erbracht, besteht keine darüber hinausgehende Haftung für die Kommanditisten; die Kommanditisten haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Immobilienbesitz, den der Einzelunternehmer für seinen Betrieb genutzt hat (notwendiges Betriebsvermögen), kann steuerneutral in das Sonderbetriebsvermögen des früheren Einzelunternehmers und künftigen Kommanditisten übertragen werden.


Gründung / Umwandlung – ganz einfach vom Einzelunternehmer zur GmbH & Co. KG

Auf dem Weg zur GmbH & Co. KG bedarf es zweier Gesellschaften, das in einer vorgegebenen Reihenfolge:

1. Gründung einer GmbH

Für die Gründung einer GmbH & Co. KG oder für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine solche muss zunächst eine GmbH, die sog. Komplementär-GmbH, gegründet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000,00 Euro und ist bei Gründung mindestens zur Hälfte durch die Gesellschafter aufzubringen.

2. Gründung einer KG

Als nächstes ist die KG zu gründen, an welcher sich der frühere Einzelunternehmer, die neuen Gesellschafter und die gegründete GmbH beteiligen. Der frühere Einzelunternehmer kann hierbei seine Hafteinlage durch Einbringung seines Einzelunternehmens erbringen. Im Rahmen der KG-Gründung wird ggf. auch Sonderbetriebsvermögen gebildet.

Unser Angebot: GmbH & Co. KG in zwei Schritten – ganz einfach und kostengünstig

Wenn auch Sie von den Vorteilen der GmbH & Co. KG profitieren möchten, dann wenden Sie sich an uns. Wir prüfen Ihre Situation und setzen die Gründung der GmbH & Co.KG um – bundesweit!


So einfach geht es


Schritt 1:

Sie senden uns Angaben zu Ihrem Einzelunternehmen und ggf. vorhandenen Immobilienbesitz sowie Informationen zu Ihrem Gründungsvorhaben per E-Mail, Fax oder per Post. Wir zeigen auf, wie die Gründung einer GmbH & Co. KG möglichst einfach und finanziell optimiert umgesetzt werden kann.

Schritt 2:

Wir prüfen für Sie die Gesellschaftsverträge sowie alle erforderlichen Dokumente, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und entwerfen die erforderlichen Dokumente. Weiterhin koordinieren wir alle notwendigen Formalien, insbesondere mit dem für die Gründung benötigten Notar*.

 

Guter Service zum fairen Preis – wir bieten volle Kostentransparenz

Die Kosten für Schritt 1 sind im Voraus kalkulierbar. Die Gebühr beträgt lediglich einmalig 357,00 EUR (netto), zuzüglich 19% Umsatzsteuer (= 348,00 Euro brutto). Die Kosten für Schritt 2 sind einzelfallabhängig und werden vor Auftragserteilung besprochen. Erfragen Sie bitte die für Ihren Fall entstehenden Gesamtkosten. Wir informieren darüber stets vorab; damit erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen. Bis zur Erteilung eines Auftrags entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

ACHTUNG: Wir gehen davon aus, dass regelmäßig eine steuerliche Beratung notwendig wird. Wir empfehlen einen spezialisierten ETL Steuerberater. Die dafür etwaig an-fallenden Kosten kalkulieren wir selbstverständlich ebenfalls vorab.

*Wir erbringen keine Dienstleistungen eines Notars

Stichwortverzeichnis

Lesen Sie auch unser stetig erweitertes Stichwortverzeichnis zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht.

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ANSPRECHPARTNER


Christian Lennert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: gmund@etl-rechtsanwaelte.de


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