Wechsel PKV in GKV? Aber sicher!
Bundesweite anwaltliche Hilfe beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse
Viele privat Krankenversicherte sehen sich Jahr für Jahr enormen Beitragssteigerungen gegenüber. So werden aus anfangs günstigen Prämien wirtschaftlich belastende Fixkosten. Auch Anfang 2018 sind bei vielen privaten Krankenversicherungen (PKV) die Prämien erneut deutlich gestiegen. Viele Betroffene wollen deshalb in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln und suchen Rat.
Wir bieten eine anwaltliche Begleitung beim Verfahren zum erfolgreichen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn auch Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten, dann wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gern - bundesweit!
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Personen über 55 Jahre der Wechsel nur in seltenen Ausnahmefällen möglich ist.
Wir nehmen Sie „bei der Hand“. Wechsel PKV in GKV erfolgt Schritt für Schritt:
- Schritt 1:
Sie senden eine Kopie der aktuellen Krankenversicherungspolice sowie eine Darstellung der aktuellen beruflichen Situation per Fax oder E-Mail an RA Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht - rostock@etl-rechtsanwaelte.de.
WICHTIG: Der Antrag auf Aufnahme bei einer GKV sollte noch nicht gestellt worden sein. - Schritt 2:
Wir prüfen Ihre Unterlagen und bewerten die Situation. - Schritt 3:
Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Strategien für den Wechsel in die GKV. In der Regel ist eine Änderung des gegenwärtigen Status notwendig, um den Wechsel in die GKV zu erwirken. - Schritt 4:
Nach Umsetzung der Strategie führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und Beendigung des Vertrages mit der privaten Krankenversicherung.
Guter Service zum fairen Preis
Die Kosten für Schritt 1 und 4 sind im Voraus klar kalkulierbar. Die Gebühr beträgt einmalig 440 Euro netto. Die Änderungen/ Überarbeitung/ Gestaltung von Verträgen ist im Preis nicht inbegriffen.
Haben Sie Fragen zu unserem Wechselservice?
Wenden Sie sich an unseren bundesweiten Ansprechpartner für Sozialrechtsfragen RA Raik Pentzek. Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihren Sachverhalt schildern.
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