Keine Angst vor Punkten

Auf Augenhöhe mit den Ordnungsämtern

Ihre Ansprechpartner bei der Bußgeldprüfstelle sind ETL-Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben. Der Service der ETL-Rechtsanwälte und ihrer Bußgeldprüfstelle ist von hohem Nutzen. Ratsuchende haben die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid über eine zentrale Stelle überprüfen zu lassen.

Wir vertreten Bußgeldopfer bundesweit vor allen Gerichten. Die Gebühren für diesen Service werden im Regel­fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Auf Wunsch informieren wir Sie über den aktuellen Punktestand in Flensburg und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Reduzierung der Punkte.

NEU: Ab sofort beraten wir Sie auch bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland. Dieser neue Service gilt auch für Transportunternehmen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten?

Rufen Sie unsere kostenfreie Hotline: (0800) 2 77 80 00 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf und lassen sich kompetent beraten.

Vordruck ausfüllen und an die zentrale Bußgeldprüfstelle übermitteln

Verteidigungsstrategie


  • Schritt 1
    Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid / Anhörungsbogen an unsere Bußgeldprüfstelle.
  • Schritt 2
    Die Rechtsanwälte der Bußgeldprüfstelle nehmen nach Rücksprache mit Ihnen Akteneinsicht, prüfen Ihren Fall und klären die Verteidigungsstrategie.
  • Schritt 3
    Die Bußgeldprüfstelle leitet in Abstimmung mit Ihnen konkrete Verteidigungsmaß­nahmen ein.

Der Auftrag ist jederzeit kündbar.

Unsere Gebühren

 

Unsere Gebühren


Bis zum zweiten Schritt ein­schließlich entstehen lediglich Kosten für die Aktenversend­ungspauschale in Höhe von derzeit 12,00 EUR*

Für den Fall der weiteren Bear­beitung durch unsere Rechts­anwälte entstehen erst dann Anwaltsgebühren, wenn dies zwischen Mandant und Rechtsan­walt vereinbart wird. Das Telefonat mit unserer Hotline ist unverbindlich und gebührenfrei

Sämtliche Gebühren übernimmt im Regelfall die Rechtsschutz­versicherung, ggf. unter Beachtung eines Selbstbehalts.

* Da unsere Rechtsanwälte die Aktenversendung im Namen und Auftrag des Betroffenen durch­führen, fällt keine Umsatzsteuer an!

Die Verteidigungsstrategie