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Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat
Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat

Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2021 – 5 UF 125/20, NJW-Spezial 2021, 389 = NJW-RR 2021, 654):

„Dass ein Ehevertrag erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich entgegen.“