Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2021 – 5 UF 125/20, NJW-Spezial 2021, 389 = NJW-RR 2021, 654):
„Dass ein Ehevertrag erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich entgegen.“