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Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung?
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung?

Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 17.10.2019 – III ZR 42/19):

1. Die Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstands kann eine Verpflichtung begründen, Klagen nur an diesem Gerichtsstand zu erheben.

2. Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft diese Verpflichtung durch die Klage vor einem US-amerikanischen Gericht, das die Klage wegen fehlender Zuständigkeit abweist und entsprechend US-amerikanischem Prozessrecht („American rule of costs“) eine Kostenerstattung nicht anordnet, ist sie gemäß § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, der anderen Partei die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung zu ersetzen.

Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Skauradszun in DB 2020, 100 ff.