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Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?
Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?

Anspruch einer Praxisklinik auf Abschluss eines Versorgungsvertrages?

Siehe dazu das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.12.2019 – L 5 KR 89/18):

1. Dem Anspruch einer Praxisklinik im Sinne von § 115 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V steht deren fehlende Eigenschaft als Krankenhaus entgegen.

2. Dass es sich bei Praxiskliniken nicht um Krankenhäuser handelt, folgt aus einer Auslegung der §§ 115 Abs. 2 S 1 Nr. 1, 122 S. 1 Nr. 1 SGB V.