Anwachsung eines Gesellschaftsanteils als Schenkung?
Ja, das ist möglich, siehe etwa BGH, Urt. v. 03.06.2020 – IV ZR 16/19, ZIP 2020, 1298 = MDR 2020, 865 = WM 2020, 1206 = DB 2020, 1450:
Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.