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Betriebsräte müssen bei der Digitalisierung mitmachen!

Betriebsräte müssen bei der Digitalisierung mitmachen!
Aktuelles
04.05.2024

Betriebsräte müssen bei der Digitalisierung mitmachen!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) zwingt Betriebsräte zur Digitalisierung (BAG, Beschl. v. 13.12.2023 – 1 ABR 28/22). In dem Beschluss des BAG heißt es:

„Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes – mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares – Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.“

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Christopher Mondt
Rechtsanwalt
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Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
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