Startseite | Aktuelles | Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?
Frage des Tages
07.10.2022

Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?

Grundsätzlich nein, meint das Landgericht (LG) Berlin (LG Berlin, Urt. v. 01.09.2022 – 52 O 117/22). Das Gericht hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben.

Das Urteil geht auf die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurück. Diese hatte gegen Erhöhungen der monatlichen Abschläge durch den Stromanbieter geklagt.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x