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Datenschutz unter Wohnungseigentümern
Datenschutz unter Wohnungseigentümern

Datenschutz unter Wohnungseigentümern

Das Landgericht (LG) Landshut hat entschieden (LG Landshut, Urt. v. 06.11.2020 – 51 O 513/20):

„Wird den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter der Name eines Wohnungseigentümers wegen eines Legionellenbefalls in dessen Wohnung genannt, verstößt das nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen der DS-GVO.“