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Erteilung einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung nach § 108 GewO
Erteilung einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung nach § 108 GewO

Erteilung einer "ordnungsgemäßen" Abrechnung nach § 108 GewO

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden (LAG Hamm,  Beschl. v. 08.02.2023 – 12 Ta 233/22):

„Ein Titel, der zur Erteilung einer ´ordnungsgemäßen´ Abrechnung nach § 108 GewO verpflichtet, ist bestimmt genug und daher zur Zwangsvollstreckung geeignet (Abgrenzung zu LAG Hamm, 24.06.2019 – 12 Ta 184/19).“