Startseite | Aktuelles | Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?

Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?

Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?
Frage des Tages
08.06.2024

Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?

Ja, das ist möglich, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 23.11.2023 – 8 AZR 212/22 m. Anm. Darm-Tobaben in DB 2024, 1278). Im Leitsatz der Entscheidung des Gerichts heißt es:

„Dem persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG unterfallen auch Praktikanten, die iSv. § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben.“

Suchen
Autor(en)


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel