Fragen und Antworten zur Aktivrente (FAQ)
Was ist die „Aktivrente“?
Die „Aktivrente“ ist keine gesonderte zusätzliche Rente, sondern ein reiner Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter.
Handelt es sich bei der Aktivrente um eine Sozialleistung?
Nein, es handelt sich ausschließlich um einen Steuerbonus.
Welche Einkünfte sind im Rahmen der Aktivrente steuerfrei?
Bis zu 2.000 € des monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Beschäftigung sind steuerfrei.
Gilt die Steuerbefreiung für die Altersrente selbst?
Nein, die Altersrente ist von dem Steuerbonus nicht erfasst und wird weiterhin wie bisher versteuert.
Gilt die Steuerbefreiung unabhängig vom Rentenbezug?
Ja, die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird, der Rentenbeginn aufgeschoben ist oder überhaupt ein Rentenanspruch besteht.
Fallen trotz Aktivrente Sozialabgaben an?
Ja, Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung fallen weiterhin an.
Was passiert bei einem Hinausschieben des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus?
Wer den Rentenbeginn hinausschiebt und weiter eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente.
Kann die Aktivrente mit dem Rentenzuschlag kombiniert werden?
Ja, die Aktivrente und der Rentenzuschlag durch das Hinausschieben des Rentenbeginns können kombiniert werden.
Für wen gilt die Steuerbefreiung der Aktivrente?
Die Steuerbefreiung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.
Wie bestimmt sich die gesetzliche Regelaltersgrenze?
Die gesetzliche Regelaltersgrenze ist je nach Geburtsdatum unterschiedlich:
- vor dem 1. Januar 1947 Geborene: Vollendung des 65. Lebensjahres
- Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963: Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren
- Geburtsjahrgänge 1964 und jünger: Vollendung des 67. Lebensjahres
Ist die gesetzliche Regelaltersgrenze identisch mit dem Rentenalter der Versorgungswerke?
Nein, die gesetzliche Regelaltersgrenze kann vom Rentenalter der Versorgungswerke, etwa für Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte, abweichen.
Können Bezieher einer vorgezogenen Altersrente von der Aktivrente profitieren?
Nein, Menschen, die eine vorgezogene Altersrente erhalten, können von der Steuerbefreiung nicht profitieren.
Gilt die Aktivrente auch für Selbständige oder Freiberufler?
Nein, die Steuerbefreiung gilt nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gewerbetreibende, Freiberufler und selbstständig Tätige sind ausgeschlossen.
Gilt die Aktivrente für Minijobber?
Nein, die Aktivrente gilt nicht für Minijobber.
Für welche Beschäftigungen gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für alle Beschäftigungen, sowohl für bereits laufende als auch für neu aufgenommene.
Gilt die Steuerbefreiung auch für bereits vor dem 01.01.2026 ausgeübte Beschäftigungen?
Ja, die Steuerbefreiung gilt auch für Menschen, die bereits vor dem 01.01.2026 nach Ablauf der Regelaltersgrenze als Beschäftigte erwerbstätig waren.
Haftungsausschluss
Die vorstehenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder sonstige fachliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verständlichkeit der dargestellten Inhalte übernommen.
