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Gilt § 3 Nachweisgesetz n. F. auch für eine Änderungskündigung?
Gilt § 3 Nachweisgesetz n. F. auch für eine Änderungskündigung?

Gilt § 3 Nachweisgesetz n. F. auch für eine Änderungskündigung?

Ja, das wird man so sehen müssen, und zwar für eine Änderungskündigung nach Annahme des Änderungsangebots.