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Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?

Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?
Frage des Tages
03.12.2020

Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?

Der BGH verneint in dem durch ihn entschiedenen Fall eine solche Pflicht (siehe dazu BGH, Urt. v. 15.09.2020 – II ZR 20/19, NJW-Spezial 2020, 687):

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird.

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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