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Handyverbot am Steuer
„Umlagern“ des Handys ist kein Verstoß gegen das Verbot
Handyverbot am Steuer

Handyverbot am Steuer

„Umlagern“ des Handys ist kein Verstoß gegen das Verbot

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.04.2023 – 1 Orbs 33 Ss 151/23, NJW 2023, 1594):

„Der Führer eines Kraftfahrzeugs verstößt auch dann nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern.“