Startseite | Aktuelles | Handyverbot am Steuer

Handyverbot am Steuer

„Umlagern“ des Handys ist kein Verstoß gegen das Verbot
Handyverbot am Steuer
Aktuelles
17.06.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Handyverbot am Steuer

„Umlagern“ des Handys ist kein Verstoß gegen das Verbot

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.04.2023 – 1 Orbs 33 Ss 151/23, NJW 2023, 1594):

„Der Führer eines Kraftfahrzeugs verstößt auch dann nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern.“

Suchen
Format
Autor(en)


Sven Merkel
Rechtsanwalt

Mail: headoffice-gera@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel