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Innerhalb welcher Frist muss eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden?
Innerhalb welcher Frist muss eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden?

Innerhalb welcher Frist muss eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden?

Nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB kann die fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt gem. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Siehe dazu auch BAG, Urt. v. 27.02.2020 – 2 AZR 390/19, NJW 2020, 1835.