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Ist das Bundesurlaubsgesetz auch auf Auszubildende anwendbar?
Ist das Bundesurlaubsgesetz auch auf Auszubildende anwendbar?

Ist das Bundesurlaubsgesetz auch auf Auszubildende anwendbar?

Ja, nach § 2 Satz 1 BUrlG gilt:

„Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte.“