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Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?

Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?
Frage der Woche
03.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?

Nein, meint das Landgericht (LG) Hamburg (LG Hamburg, Beschl. v. 26.08.2022 – 313 O 182/20 m. Anm. Karwatzki in DB 2022, 2853) und stellt sich damit gegen die Rechtsprechung des LG München I (LG München I – 3 OH 2767/22).

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Jörg Hahn
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