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Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?
Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?

Ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG?

Nein, meint das Landgericht (LG) Hamburg (LG Hamburg, Beschl. v. 26.08.2022 – 313 O 182/20 m. Anm. Karwatzki in DB 2022, 2853) und stellt sich damit gegen die Rechtsprechung des LG München I (LG München I – 3 OH 2767/22).