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Ist der Konzernrabatt eine Kfz-Herstellers steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Preisnachlässe als steuerbarer Drittlohn
Ist der Konzernrabatt eine Kfz-Herstellers steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Frage des Tages
21.06.2022

Ist der Konzernrabatt eine Kfz-Herstellers steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Preisnachlässe als steuerbarer Drittlohn

Siehe dazu eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2022 (BFH, Urt. v. 16.02.2022 – VI R 53/18, m. Anm. Hick in DB 2022, 1291):

„Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn.“

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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