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Ist die Stellenanzeige mit Hinweis auf ein „Junges dynamisches Team“ ein Fall der Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Ist die Stellenanzeige mit Hinweis auf ein „Junges dynamisches Team“ ein Fall der Altersdiskriminierung nach dem AGG?
Frage des Tages
29.05.2024

Ist die Stellenanzeige mit Hinweis auf ein „Junges dynamisches Team“ ein Fall der Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Das ist wahrscheinlich eine Frage des Einzelfalls. Nicht alle Gerichte sehen das einheitlich (dazu etwa BAG, Urt. v. 11.08.2016 – 8 AZR 406/14 und LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.10.2023 – 2 Sa 61/23). Das LAG hat sich gegen eine Diskriminierung, das BAG für eine solche ausgesprochen.

Zum Ganzen siehe auch den Beitrag von Hagenmüller/Kuhs in DB 2024, 1206.

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Autor(en)


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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