Startseite | Aktuelles | Ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, sich auch im Transparenzregister eintragen zu lassen?
Ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, sich auch im Transparenzregister eintragen zu lassen?
Ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, sich auch im Transparenzregister eintragen zu lassen?

Ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, sich auch im Transparenzregister eintragen zu lassen?

Ja! Den Transparenzpflichten des § 20 Abs. 1 S. 1 GwG unterliegen juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften.

Ab ihrer Eintragung muss die eGbR ihren Mitteilungspflichten an das Transparenzregister nachkommen (vgl. Schneider in MAH PersGesR, 4. Aufl. 2024, § 4 Rn. 163; Freier Heckschen/Freier, MoPeG-NotGP § 3Rn. 134-143 m.w.N.).