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Ist eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt rechtlich zulässig?
Ist eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt rechtlich zulässig?

Ist eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt rechtlich zulässig?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 15.02.2022 – II ZB 6/21). Das zumindest im Hinblick auf das Heilberufekammergesetz in Baden-Württemberg (zu § 30a Abs. 1 Satz 2 HBKG BW). Der Leitsatz der Entscheidung des BGH lautet:

„Eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt ist nach dem Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg zulässig.“