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Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser die Corona-Warn-App verwendet?
Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser die Corona-Warn-App verwendet?

Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser die Corona-Warn-App verwendet?

Diese Frage wird derzeit von der ganz überwiegenden Zahl der Juristen verneint.

Zunächst kann es – wenn überhaupt – nur um die Nutzung der Corona-Warn-App im Betrieb gehen. Aber auch insoweit wird sich der Arbeitgeber wahrscheinlich nicht auf geltendes Recht stützen können. Weder das Direktionsrecht (= Weisungsrecht) nach  §§ 106, 6 Abs. 2 GewO, § 315 BGB gewährt dem Arbeitgeber einen derartigen Anspruch, noch würde das der Fall sein, wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen werden würde.