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Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?
Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?

Können auf Wunsch des Betroffenen mehrere Betreuer bestellt werden?

Grundsätzlich nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 – XII ZB 211/22). Im Leitsatz heißt es:

„Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.“